Zubereitung:Quantum satis

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Die Mengenangabe quantum satis (lat. für „so viel wie nötig“, „ausreichende Menge“), kurz qs oder Qs, wird hauptsächlich in der Pharmazie (spielt hier keine Rolle) verwendet, aber auch im Lebensmittelrecht. Sie bedeutet, dass keine Höchstmenge vorgeschrieben ist.

Lebensmittelrecht[Quelltext bearbeiten]

Die Abkürzung wird auch im Lebensmittelrecht als Mengenangabe für Lebensmittelzusatzstoffe verwendet, für die keine Höchstmenge festgelegt ist. Dies gilt für Stoffe mit praktisch unbegrenzter Verträglichkeit (wie z. B. komplett verdauliche Stoffe). Das quantum satis bedeutet keineswegs „beliebig viel“, sondern ist nach § 7 ZZulV Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) mehrfach eingeschränkt: