Wein:Prädikat Tafelwein

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Deutschland

  • Deutscher Tafelwein der Weinbauzone A muss ausschließlich von zugelassenen Rebsorten stammen und einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 5 Vol.-% oder 44 °Oechsle aufweisen (Weinbauzone B 6 Vol-% bzw. 50 ° Oechsle. Er muss nach Anreicherung einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 Vol.-% haben. Tafelwein darf in Deutschland in der Weinbauzone A um maximal 3,5 Vol-% angereichert werden, in der Weinbauzone B (nur Baden) um max. 2,5 Vol-%. Die Anreicherungshöchstgrenzen liegen in Weinbauzone A bei Rotwein bei 12 Vol-% und bei Weißwein bei 11,5 Vol-%, in Weinbauzone B bei 12,5 Vol-% bzw. 12,0 Vol-%. Wird ein Tafelwein nicht angereichert, so gibt es keine Alkoholobergrenze, daher kann auch ein höhergradiger Wein zum Tafelwein herabgestuft werden.
  • Tafelwein ist qualitativ meist ein belangloser, einfacher Tischwein. Jedoch gibt es Winzer, die bewusst nur Tafelwein erzeugen, weil sie den Aufwand für die amtliche Qualitätsweinprüfung scheuen oder diese ganz ablehnen. Diese Weine können qualitativ sehr hochwertig sein. Bis die Barriqueweinbereitung in Deutschland für Qualitätswein anerkannt war, wurden diese Weine als Tafelweine vermarktet.
  • Deutsche Tafelweine dürfen keine Lagennamen, keine Gemeinde - oder Ortsteilnamen und keine Namen von bestimmten Anbaugebieten tragen. Diese Bezeichnungen sind ausschließlich den Qualitätsweinen vorbehalten. Auch dürfen sie nicht an amtlich anerkannten Prämierungen teilnehmen.
  • Folgende Tafelweingebiete sind in Deutschland ausgewiesen:
    • Rhein-Mosel mit den Untergebieten Rhein und Mosel
    • Bayern mit den Untergebieten Main, Donau und Lindau
    • Neckar
    • Oberrhein mit den Untergebieten Römertor und Burgengau
    • Albrechtsburg
    • Stargarder Land
  • Landwein ist weinrechtlich ein gehobener Tafelwein.

Österreich

  • Tafelwein oder Tischwein muss aus Trauben stammen, die mindestens 63° Öchsle / 10,6° Grad KMW aufweisen, er darf nicht in 0,75 Liter Flaschen abgefüllt werden. Die Rebsorten müssen lt. EWG VO 2389/89 klassifiziert sein, es besteht aber keine Mengenbeschränkung bezüglich des Hektarertrags.

Schweiz

  • Die Markenweine gehören hier zu den Tafelweinen. Phantasienamen dürfen nur zusammen mit der Rebsorte verwendet werden oder zusammen mit der Herkunftsbezeichnung. Tischweine sind Konsumweine, die meist aus Verschnitten mit Auslandsweinen hergestellt werden.

Spanien

  • Vino de la Mesa Wein des Tisches kann alles Mögliche sein, meist recht passabler Wein zum Essen, selten Markenware, mitunter aber sogar echter Rioja. Je nach Region mittelmäßiger bis sehr guter Wein, für deutsche Verhältnisse immer überdurchschnittlich gut.

Frankreich

  • Die französischen Vins de Table machen etwa die Hälfte der französischen Weinproduktion aus. Sie unterliegen keiner speziellen Klassifizierung. Um ein Minimum an Qualität zu garantieren, sind bestimmte Rebsorten, ein Mindestalkoholgehalt und ein Mindestsäuregehalt vorgeschrieben. Auf dem Etikett müssen die Bezeichnung Vin de Table und der Alkoholgehalt verzeichnet sein.

Italien

  • Tafelweine in Italien tragen seit 1973 die Bezeichnung Vino [bianco] oder [rosso] da tavola. Man findet mitunter in dieser Klasse Weine, die DOC und DOCG-Regeln nicht entsprechen, aber qualitativ dennoch überzeugen.
Viele Winzer haben sich seit Jahren entschlossen, sich nicht der "adligen" DOC- und DOCG-Klassifizierung unterzuordnen, und haben versucht, außerhalb davon Weine hoher Qualität herzustellen, frei von einschränkenden Vorschriften und Einschränkungen. So entstanden vielerorts önologische Perlen von sehr hohem Niveau, die dennoch unter Vino da tavola angeboten werden.

Ungarn

  • Gemäß dem Weingesetz von 1970 heißt der Tafelwein Asztali Bor. Er muss zwischen 10,5 und 12 Vol.-% Alkohol aufweisen, Rebsorte und Herkunft müssen angegeben werden.

Siehe auch: