Wein:IPR

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Indicação de Proveniência Regulamentada, kurz (IPR), übersetzt Gesetzliche Regulierung der Herkunftsbezeichnung war ein Attribut portugiesischer Weine.

IPR diente der Klassifizierung von sechs Qualitätsweingebieten und wies auf die gesetzlich geregelte Herkunft dieser Qualitätsweinkategorie hin. Diese 1991 neu eingeführte Bezeichnung, vergleichbar mit der französischen VDQS-Regelung, kennzeichnete die Aufbruchstimmung in der portugiesischen Weinwirtschaft: Nach fünf Jahren kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und entsprechender Erfolge am Markt konnte den IPR-Regionen der begehrte DOC-Status verliehen werden (DO-Vorstufe)

Die Bezeichnung wurde mit der ab August 2009 gültigen EU-Weinmarktordnung durch DOP ersetzt. Als „traditionelle Angabe“, nicht aber als weinrechtliche, darf die Bezeichnung jedoch weiterhin verwendet werden.

Das DOP- oder DOC-Signum können Weine aus definierten Weinbaugebieten tragen, wenn sie über einen Zeitraum von fünf Jahren kontinuierliche Qualitätsentwicklung geschaffen haben.

Das IPR-Siegel entspricht dem deutschen G.g.A.-Siegel, wobei das IPR-Siegel nur für Weine vergeben wird, im Gegensatz zum deutschen Siegel.

IPR-Gebiete sind/waren: (Hier ohne IPR-Suffix aufgelistet)

  • Alcobaça
  • Alenquer
  • Almeirim
  • Arrabida
  • Arruda
  • Biscoitos
  • Cartaxo
  • Castelo Rodrigo
  • Chamusca
  • Chaves
  • Coruche
  • Cova de Beira
  • Encostas da Aire
  • Encostas da Nave
  • Evora
  • Graciosa
  • Granja Amareleja
  • Lafões
  • Moura
  • Óbidos
  • Palmela
  • Pico
  • Pinhel
  • Planalto Mirandes
  • Santarém
  • Tomar
  • Torres Vedras
  • Valpaços
  • Varosa

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]