Wein:Abfüllreife

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Wenn der Wein in Fässern oder im Tank völlig ausgereift ist, wird er, wie man es kennt, in Flaschen abgefüllt und entweder weiter gelagert oder direkt im Handel verkauft. Während Weißwein schon recht schnell abfüllreif ist (man sprich so von einem 34 Jahr), können Rotweine, insbesondere, wenn sie im Fass gelagert werden, viel länger benötigen. Da spielen auch oftmals gesetzliche Vorgaben eine Rolle, die vorschreiben, wie lange der Wein in einem Fass zu lagern ist.

Beim Abfüllen ist zu beachten, dass der Wein nicht zu sehr mit Sauerstoff in Verbindung gerät, was eine Oxidation auslösen würde. Auch darf er nicht mit Keimen in Verbindung geraten. Viele hochwertige Weine aus kleinen Betrieben werden auch heute noch mit der Hand abgefüllt. Größere Betriebe können dies auch halbautomatisch bewerkstelligen. Einfache Weine werden meist vollautomatisch in Flaschen abgefüllt.

Auf dem Etikett der Weinflasche muss grundsätzlich ersichtlich sein, wer den Wein abgefüllt hat. Nur dann ist der Wein auch vom Erzeuger abgefüllt worden. Das entsprechende Weingut wird dann auch genannt. Wird der Wein durch einen Fremdbetrieb abgefüllt, wird dessen Name genannt. Die korrekte Herkunftsbezeichnung darf allerdings nur genannt werden, wenn der Wein auch aus einem bestimmten Weingut stammt.

Der Name Erzeugerabfüllung darf nur verwendet werden, wenn der Wein, um den es sich handelt, auch tatsächlich auf dem entsprechendem Weinberg angebaut und ausgebaut wurde. Dabei ist der Begriff Erzeugerabfüllung nur in Deutschland gebräuchlich und im Weinrecht verankert, außerdem in Südtirol in Anlehnung an das deutsche Weinrecht.

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