Wein:Prädikat Landwein

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Prädikat Landwein
Prädikat Landwein
Rezepte, die auf diesen Wein verweisen


In § 2 des deutschen Weingesetzes ist festgelegt, welchen Ansprüchen ein Landwein genügen muss. In der Qualität ist der Landwein zwischen Tafelwein als niedrigste Stufe und Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) angesiedelt. Das Gesetz schreibt zunächst einmal Anbaugebiete vor. Die Weine kommen mitunter aus Gegenden, aus denen auch Q.b.A. kommen, der Herkunftsbezeichnung ist aber unterschiedlich. Zudem wird Landwein auf dem Etikett auch mit dem Begriff Landwein gekennzeichnet. Landwein hat ein Mostgewicht von mindestens 5 Grad Oechsle. Ab 50 Grad Oechsle beginnt der Bereich des Q.b.A..

Ein Landwein darf nur aus Trauben der Region gekeltert werden. Mischungen mit Trauben anderer Regionen sind nicht zugelassen.

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]