Kategorie:Fruchtgetränke

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Fruchtgetränke sind Getränke, die überwiegend aus Fruchtsäften hergestellt sind.

Definition

Die deutsche Fruchtsaftverordnung schreibt für Fruchtsaft vor, dass er vollständig aus Früchten bzw. aus Fruchtsaftkonzentrat besteht. Fruchtsäfte dürfen keine fremden Zusätze, insbesondere keine Konservierungsstoffe, Zucker oder Farbstoffe enthalten.

Fruchtnektar ist eine Mischung aus Fruchtsaft und/oder Fruchtmark, Wasser und Zucker. Der Fruchtanteil liegt zwischen 25 und 50 %.

Der Fruchtanteil bei einem Fruchtsaftgetränk ist niedriger als beim Fruchtnektar, er liegt zwischen 6 und 30 %.

Fruchtgetränke unterscheiden sich nach

  • Art der Frucht/Früchte
  • Anteil der Frucht/Früchte in %
  • Art der Flüssigkeitsbasis
    • Fruchtextrakt
    • Wasser
    • Alkoholika Achtung, kann Alkohol oder Spuren von Alkohol enthalten!

Siehe auch:

selbst hergestellter oder fertiger Tomatensaft
Karottensaft
Sauerkrautsaft
Rote-Bete-Saft

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